Blog-Beiträge 4/04/2006
Vertragliches
Themen Sanierung Haussuche Am 04.04.2006 von mag geschrieben
Es gibt noch ein paar Sachen mit der Vorbesitzerin zu klären und ggf. auch im Kaufvertrag festzunageln. Zum Beispiel muß man sich wohl die Rechte an Garantien und Gewährleistungspflichten für erbrachte Handwerkerleistungen „übertragen“ lassen. Wenn's uns wegen einer nicht sachgerecht ausgeführten Arbeit durch's Dach regnet kann uns die Dachdeckerfirma sonst schulterzuckend die Tür vor der Nase zu machen. Ihre Gewährleistungssplicht bestände dann nur gegenüber der Vorbesitzerin.
Letztere ist leider gerade im Urlaub, so dass wir diesen und noch ein paar andere offene Fragen nicht abstimmen können.
Die Notarin ist jedenfalls keine große Hilfe. Wir haben anscheinend einen 08/15- Standard-Vertrag bekommen und ist offensichtlich wenig motiviert, da nochmal nachzuarbeiten.
Na ja, daher heißt es mal wieder selber recherchieren...